Meine Praxis

Im Rahmen meiner Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie biete ich an:

  • PraxisPsychotherapie für Kinder ab dem 4. Lebensjahr, für Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres. Wenn vor Vollendung des 21. Lebensjahres ein Therapieantrag gestellt ist, kann die Therapie auch nach dem 21. Lebensjahr bis zum Ende der Behandlung weitergeführt werden.

  • Säugling-Kleinkind-Elterntherapie. Hierbei werden grundsätzlich Eltern gemeinsam mit ihren Säuglingen oder Kleinkindern bis ca. zur Vollendung des 3. Lebensjahres behandelt.

  • Elternberatung, Fachberatung

Eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie ist gedacht zur Behandlung seelischer Störungen und seelischer Verletzungen des Kindes, des Jugendlichen oder auch Heranwachsenden. Ziel ist es, die Kinder und Jugendlichen bei der Bewältigung  z.B. von anhaltenden  depressiven Verstimmungen, Ängsten, Zwängen, von aggressivem oder auch autoaggressivem Verhalten  zu unterstützen. Es soll ihnen die Möglichkeit gegeben werden, im geschützten therapeutischen Raum z.B. Trennungserfahrungen, Bindungsabbrüche, Missbrauchs- oder Misshandlungserfahrungen zu verarbeiten. Meine therapeutische Grundhaltung ist dabei, den Kindern oder Jugendlichen hilfreich zur Seite zu stehen. BlumeDabei gehe ich grundsätzlich davon aus, dass ihre Symptomatik  – auch wenn sie noch so zerstörerisch ist - ihre individuelle Bewältigungsstrategie darstellt und als Ausdruck ihrer inneren Not zu verstehen ist. Wenn Kinder, Jugendliche sich mit ihren Schwierigkeiten angenommen und verstanden fühlen, kann Bereitschaft entstehen sich mit sich selbst, mit den  emotionalen Schwierigkeiten oder Verhaltensproblemen auseinanderzusetzen.

Im Rahmen einer Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie finden über einen längeren Zeitraum wöchentlich regelmäßig ein oder zwei Sitzungen mit dem Kind oder Jugendlichen alleine statt. Der Inhalt der Sitzungen obliegt der Schweigepflicht. Dadurch wird ein Raum zur Verfügung gestellt, in dem angstfrei alles angesprochen werden kann, was belastet.

Im Rahmen einer Kinderpsychotherapie werden neben den Einzelsitzungen mit dem Kind regelmäßige Gespräche mit den Eltern bzw. Bezugspersonen des Kindes durchgeführt. Sie sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der therapeutischen Behandlung des Kindes. Therapeutische Aufgabe ist es hier zum einen, den Eltern oder anderen Bezugspersonen die Schwierigkeiten des Kindes zu verdeutlichen. Zum anderen werden Konflikte in der Eltern-Kind-Beziehung gemeinsam beleuchtet.

Zimmer Vor dem Hintergrund der Autonomieentwicklung Jugendlicher ist es in der Behandlung  wichtig, zusammen mit dem Jugendlichen zu entscheiden, ob und inwieweit Elternarbeit bzw. Arbeit mit den Bezugspersonen noch  notwendig und sinnvoll erscheint.

Eine kinder- und jugendlichenpsychotherapeutische Behandlung wird von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Eltern, die privat versichert sind, müssen mit ihrer Kasse abklären, ob und zu welchen Konditionen die Behandlung übernommen wird.